Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2026-07-02 Anbieter: Peter Oskar Keanu Braun, An den Mühlwiesen 3, 36355 Grebenhain, Deutschland Dienst: SaaS “Abrechner” (nachfolgend “Dienst” oder “Abrechner”)
Hinweis Phase 1 / Beta: Der Dienst befindet sich derzeit in einer geschlossenen Beta-Phase. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich. Abweichende Regelungen gelten ausdrücklich nur für die Beta-Phase und sind entsprechend gekennzeichnet (siehe §§ 5, 6).
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Software-as-a-Service-Lösung “Abrechner” durch den Kunden.
(2) Anbieter ist Peter Oskar Keanu Braun, Einzelunternehmer, ladungsfähige Anschrift An den Mühlwiesen 3, 36355 Grebenhain, Deutschland (nachfolgend “Anbieter”).
(3) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Die AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass auf sie erneut ausdrücklich Bezug genommen werden muss.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Überlassung der webbasierten Anwendung “Abrechner” zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) sowie die Speicherung der vom Kunden in den Dienst eingegebenen Daten auf der Infrastruktur des Anbieters. Rechtlich handelt es sich um einen Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB.
(2) Der Funktionsumfang des Dienstes umfasst insbesondere:
- Erstellung, Bearbeitung, Stornierung und Versand von Rechnungen (PDF/E-Mail),
- Verwaltung von Geschäftskunden-Stammdaten,
- Zeiterfassung mit späterer Umwandelbarkeit in Rechnungen,
- Übersicht und Zahlungsstatus-Tracking,
- ein Unternehmens-Dashboard.
Der konkrete, zum jeweiligen Zeitpunkt bereitgestellte Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
(3) Nicht geschuldet sind insbesondere:
- steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung,
- die Prüfung der rechtlichen oder steuerlichen Richtigkeit der vom Kunden eingegebenen Inhalte (z. B. Rechnungsangaben, Umsatzsteuerausweis),
- individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Software,
- die Pflicht, bestimmte Funktionen dauerhaft bereitzustellen; der Anbieter ist berechtigt, Funktionen im Rahmen der üblichen Produktweiterentwicklung zu ändern, solange der vertragliche Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird,
- die Bereitstellung der für den Zugriff erforderlichen Endgeräte, Internetverbindung sowie eines kompatiblen Webbrowsers; diese liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
(4) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes bis zum Übergabepunkt des eigenen Rechenzentrums/Netzes (Router-Ausgang). Die Qualität der Internetverbindung des Kunden sowie Störungen im öffentlichen Netz liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung
(1) Die Präsentation des Dienstes auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Kunde gibt durch Absenden des Registrierungs-/Bestellformulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Freischaltung des Zugangs zum Dienst.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Anschrift, vertretungsberechtigter Person sowie zur Unternehmereigenschaft. Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Die akzeptierte Fassung dieser AGB wird dem Kunden im Registrierungsprozess zumutbar zur Kenntnis gebracht (Volltext-Link oder Inline-Anzeige) und nach Vertragsschluss gemeinsam mit Versionsnummer und Zeitstempel im Kundenaccount hinterlegt.
§ 4 Nutzungsrechte, zulässige Nutzung
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst bestimmungsgemäß über die dafür vorgesehenen Schnittstellen (Webbrowser) zu nutzen.
(2) Der Kunde darf den Dienst nur im Rahmen seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit nutzen. Die Nutzung für Dritte ist nur zulässig, soweit dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht (z. B. Bearbeitung von Kundendaten des Kunden) und der Kunde selbst Vertragspartner bleibt.
(3) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
- die Software zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf anderem Wege Zugriff auf den Quellcode zu nehmen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist,
- Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechtsvermerke zu verändern oder zu entfernen,
- den Dienst Dritten gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen (Wiederverkauf, Hosting für Dritte, “Software-Weitervermietung”),
- den Dienst in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese AGB verstößt,
- automatisierte Abfragen, Scraping, Lasttests oder Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters durchzuführen,
- Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder den Dienst übermäßig zu belasten.
(4) Der Kunde bleibt alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm in den Dienst eingegebenen Inhalten und Daten (nachfolgend “Kundendaten”). Er räumt dem Anbieter lediglich die zur vertragsgemäßen Erbringung des Dienstes erforderlichen, zeitlich und inhaltlich auf den Vertragszweck beschränkten, einfachen Nutzungsrechte ein (insbesondere Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung an den Kunden und von ihm beauftragte Empfänger).
§ 5 Vergütung, Beta-Phase
(1) Beta-Phase (Phase 1): Der Dienst wird bis auf Weiteres im Rahmen einer Beta-Phase unentgeltlich bereitgestellt. Während der Beta-Phase bestehen kein Entgeltanspruch des Anbieters und keine gesonderten Zahlungs- oder Verzugsregelungen.
(2) Einführung einer Vergütung: Der Anbieter ist berechtigt, die Beta-Phase zu beenden und die weitere Nutzung des Dienstes künftig von der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen. Der Anbieter wird den Kunden über die Einführung einer Vergütung, die Preise und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens mindestens sechs (6) Wochen im Voraus in Textform (z. B. per E-Mail oder In-App-Mitteilung) informieren.
(3) Der Kunde hat das Recht, dem Wechsel in ein entgeltliches Modell bis zum angekündigten Wirksamwerden in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde, endet der Nutzungsvertrag zum angekündigten Stichtag; der Kunde erhält Gelegenheit zum Datenexport gemäß § 10. Nutzt der Kunde den Dienst nach dem angekündigten Stichtag weiter und hat er nicht widersprochen, gilt dies als Zustimmung zum neuen Preismodell.
(4) Spätere Preisänderungen im laufenden entgeltlichen Vertragsverhältnis regelt § 12 (Änderungsvorbehalt).
(5) Soweit eine Vergütung vereinbart ist, gelten die Preise zzgl. etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Anbieter weist derzeit als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung
(1) Beta-Phase: In der Beta-Phase wird keine Verfügbarkeit zugesichert. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den Dienst zur Fehlerbehebung, Funktionserweiterung oder Infrastrukturpflege ohne Vorankündigung zu unterbrechen. Der Anbieter strebt eine Jahresmittel-Verfügbarkeit von 98 % an; dies stellt ausdrücklich kein vertraglich zugesichertes Service Level dar.
(2) Nach Beta-Phase: Mit Überführung des Dienstes in ein entgeltliches Modell werden gesonderte Service-Level-Vereinbarungen getroffen; diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
(3) Geplante Wartungsfenster werden, soweit zumutbar, mit angemessener Vorlaufzeit in Textform oder per In-App-Hinweis angekündigt. Nicht als Ausfall gelten Zeiten für angekündigte Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (u. a. höhere Gewalt, Ausfälle Dritter außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, Internetstörungen beim Kunden).
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf den Dienst ganz oder teilweise zu beschränken, wenn dies zur Gefahrenabwehr (insbesondere bei akuten Sicherheitsvorfällen) erforderlich ist.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, ggf. MFA-Faktoren) vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu ändern sowie den Anbieter zu informieren,
- ausschließlich eigene Accounts für seine Nutzer anzulegen; eine Weitergabe von Zugangsdaten an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig,
- die von ihm eingegebenen Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen; insbesondere die Einhaltung steuerlicher, handelsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Pflichten liegt in seiner Verantwortung,
- regelmäßig eigene Sicherungen/Exporte seiner Daten aus dem Dienst zu erstellen, soweit ihm dies wichtig ist,
- sicherzustellen, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere seiner eigenen Kunden, Mitarbeitenden, Ansprechpartner) berechtigt ist, und dem Anbieter gegenüber für die Rechtmäßigkeit einzustehen,
- den Dienst nicht für unzulässige Inhalte (insbesondere rechtswidrige, strafbare, persönlichkeitsrechtsverletzende oder schutzrechtsverletzende Inhalte) zu nutzen.
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann dies dazu führen, dass der Anbieter seine Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann. Daraus resultierende Mehraufwände oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Beta-Phase: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform ordentlich gekündigt werden.
(2) Nach Überführung in ein entgeltliches Modell gelten die mit dem Kunden jeweils vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlen abweichende Vereinbarungen, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 314, 543 BGB) bleibt beiden Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
- schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß des Kunden gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag (insbesondere § 4 Abs. 3 und § 7),
- Zahlungsverzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen (nach Einführung entgeltlicher Nutzung),
- begründetem Verdacht auf missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Dienstes.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an die vom Anbieter benannte Kontaktadresse oder über eine im Dienst bereitgestellte Kündigungsfunktion genügt).
§ 9 Gewährleistung (Mängelrechte)
(1) Für die Überlassung der Software gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit folgenden Maßgaben.
(2) Ein unerheblicher Mangel, der den vertragsgemäßen Gebrauch nicht oder nur geringfügig einschränkt, begründet keine Mängelansprüche.
(3) Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel des Mietgegenstands wird ausgeschlossen. Die Haftung für vom Anbieter zu vertretende Mängel (Verschulden) sowie die gesetzliche Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 2 und 3 BGB (nachträgliche Mängel bei Verzug mit Beseitigung sowie Unmöglichkeit) bleibt unberührt.
(4) Der Kunde hat erkannte Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen, damit Ursache und Umfang festgestellt werden können.
(5) § 10 dieser AGB (Haftung) gilt ergänzend.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes,
- soweit er eine Garantie übernommen oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — insbesondere für leicht fahrlässige Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten — ausgeschlossen.
(4) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten verpflichtet (§ 7 Abs. 1).
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
(6) Beta-Phase: Soweit der Anbieter den Dienst unentgeltlich bereitstellt (§ 5 Abs. 1), haftet er zusätzlich beschränkt auf das Maß, das §§ 521, 599 BGB entsprechend zulassen (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit); die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 bleibt davon unberührt.
(7) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter beträgt zwölf (12) Monate ab Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhalts, jedoch keinesfalls weniger als die gesetzlichen Mindestfristen. Die Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Datenexport und Löschung bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit seine Daten über die im Dienst bereitgestellten Exportfunktionen (insbesondere CSV und/oder JSON, bei Rechnungen zusätzlich PDF) herunterladen.
(2) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen Gelegenheit zum Download eines abschließenden Datenexports zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten durch den Anbieter gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen entgegen; in diesem Fall werden die betreffenden Daten gesperrt und nur zur Erfüllung dieser Pflichten verarbeitet.
(3) Die Einzelheiten zur Löschung/Rückgabe der im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 12 Änderungsvorbehalt (AGB und Leistungen)
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB sowie den Leistungsumfang des Dienstes zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, Marktgegebenheiten oder technische Weiterentwicklungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Die Ankündigung enthält die geänderten Klauseln, den Stichtag des Inkrafttretens sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen.
(3) Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, hat der Anbieter das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig und nutzt er den Dienst nach dem Stichtag weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert. Hierauf wird der Kunde in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
(4) Preisanpassungen im laufenden entgeltlichen Vertrag folgen demselben Verfahren nach Absätzen 2 und 3.
§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Dienstes unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, TDDDG). Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten des Kunden selbst (z. B. Kontakt-, Vertrags- und Nutzungsdaten) regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Daten der Endkunden, Ansprechpartner, Beschäftigten des Kunden), ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist und mit dessen Zustandekommen wirksam wird; einer gesonderten Annahmeerklärung bedarf es nicht. Der Kunde kann den AVV in der Anwendung zusätzlich ausdrücklich bestätigen und als personalisierte PDF-Fassung abrufen. Der AVV geht bei Widersprüchen zu diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -bereitstellung an den Anbieter verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen geeigneter Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische und wirtschaftliche Daten) vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu nutzen.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die
- bei Offenlegung bereits allgemein bekannt oder der empfangenden Partei ohne Verschwiegenheitsverpflichtung bekannt waren,
- nach Offenlegung ohne Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt werden,
- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden,
- aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; in diesem Fall wird die betroffene Partei die andere — soweit rechtlich zulässig — vorher informieren.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrags fort, soweit die Informationen zu diesem Zeitpunkt weiterhin vertraulich sind.
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Die Parteien sind von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Leistung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Höhere Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Internet- oder Strom-Ausfälle sowie nicht von der betreffenden Partei zu vertretende Ausfälle kritischer Vorlieferanten.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen der höheren Gewalt. Dauert der Zustand länger als acht (8) Wochen an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts, soweit diese abbedungen werden können.
(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Grebenhain (sachlich zuständig: Amtsgericht Alsfeld bzw. Landgericht Gießen). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Abtretung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung auf Dritte zu übertragen; der Kunde kann dem Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Information widersprechen.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Ein Rückgriff auf die sogenannte “Ersetzungsklausel” gegenüber § 306 Abs. 2 BGB ist nicht beabsichtigt.
Kontakt des Anbieters: Peter Oskar Keanu Braun An den Mühlwiesen 3 36355 Grebenhain Deutschland E-Mail: info@beipeter.com Telefon: +49 170 3122359
Fassung: 2026-04-15 (v1.0 — Beta)